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BGB § 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
[ Auszug: Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Vereinbarung durch Ehevertrag ] [ BGB Gesamtgut ] [ BGB Sondergut ] [ BGB Vorbehaltsgut ] [ BGB Gesamthandsgemeinschaft ] [ BGB Verwendung zum Unterhalt ] [ BGB Verwaltung des Gesamtguts ]